Ihr zuverlässiger Partner im Bereich Abfalltransport
Transporte gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz §53 und §54
Wir die Spedition Zahn GbR sind im Besitz der Transportgenehmigung nach §54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dadurch befugt, auch überwachungsbedürftige Abfälle zu transportieren.
Unsere Genehmigung ist unbefristet und für sämtliche Abfallschlüsselnummern (AVV) erteilt.
Mit der Genehmigung als Grundlage sowie nachfolgenden weiteren Spezifikationen, sind wir für Sie der richtige Partner für den Transport Ihrer Abfälle, als auch für den Transport der überwachungsbedürftigen Abfälle.
- digitale Signatur (eANV) der Abfalltransporte
- Beschilderung der Fahrzeuge mit dem erforderlichen „A-Schild“ und „orangener Tafel“ (bei Gefahrgut)
- zertifizierte und regelmäßig durch das Regierungspräsidium geprüfte Fachkundenachweise
- Gefahrgut- / ADR-Schein der eingesetzten Berufskraftfahrer sowie die entsprechende Ausrüstung der Fahrzeuge gemäß GGVSEB / ADR
Die Abwicklung erfolgt über das elektronische Nachweisverfahren (eANV) und wir signieren in digitaler Form die Abfallbegleitscheine (BGS) in unserer Funktion als Beförderer, selbständig.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Mathias Zahn